Schwere Kompletträder: Transport mit sicherer Halteeinrichtung
Überschreitet ein Komplettrad, Rad oder Reifen 200 kg oder 1,5 m Durchmesser, verlangt DGUV 109-009 eine Transporteinrichtung, die die Last sicher festhält und Umfallen verhindert. Schon eine überschrittene Grenze reicht. Bloßes Abstützen ist kein gleichwertiger Transportnachweis.
Illustrationsmotiv · keine Modell- oder Produktzuordnung
Masse und Durchmesser als zwei unabhängige Angaben erfassen
Punkt 5.7.2 der DGUV Regel 109-009, Ausgabe März 2023, steht auf Originalseite 65. Er betrifft Kompletträder, Räder und Reifen während des Transports. Die Verknüpfung ist oder: Ein großes leichtes Rad kann die Größenbedingung erfüllen, ein kleineres schweres Rad die Gewichtsbedingung. Notiere tatsächliche Masse und Außendurchmesser mit Quelle statt die Masse aus der Reifenbreite zu schätzen.
Eine Einrichtung auswählen, die die Last wirklich festhält
Die DGUV nennt beispielsweise Flurförderzeuge mit geeigneten Lastaufnahmemitteln und Transportgeräte mit sicherer Halteeinrichtung. Ein Gabelstapler allein sagt noch nichts über das Lastaufnahmemittel oder das Halten dieses Rads aus. Der Betrieb wählt eine zu Rad, Transportgerät und Arbeitsweg passende Einrichtung anhand der Herstellerunterlagen und seiner Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Spalten siehst du, wenn du die Tabelle seitlich verschiebst. Mit der Tastatur: Tabelle fokussieren und Pfeiltasten verwenden.
Lesebeispiele zur Oder-Bedingung, keine Gerätfreigaben
Nicht zwei getrennte Transportaufträge; geeignete Einrichtung
200 kg / 1,50 m
Keine der Grenzen überschritten
Keine automatische Freigabe für Handtransport
Masse oder Durchmesser unbekannt
Noch nicht zugeordnet
Daten beschaffen, nicht als unterhalb der Grenze behandeln
Eigene Konzeptskizze: Während des Transports sicher festhalten. Keine Last-, Geräte- oder Anschlagfreigabe.
Die Transportlagen unterscheiden
Ein hochkant stehendes Rad kann auch dann kippen, wenn es momentan an etwas lehnt. Beim Ortswechsel kann diese Stütze entfallen. Eine vorgesehene Halteeinrichtung hält das Rad während des Transportauftrags; sie wird nicht durch die Hand einer begleitenden Person ersetzt. Die eigene Skizze zeigt nur diesen Unterschied. Sie beschreibt keine geprüfte Anschlagkonstruktion oder Tragfähigkeitsberechnung.
Die Grenzfälle ohne falsche Freigabe lesen
Angenommener Fall A: 180 kg und 1,60 m. Die Masse liegt unter der genannten Schwelle, der Durchmesser darüber: Die besondere Halteforderung greift. Fall B: 220 kg und 1,20 m erfüllt sie über die Masse. Bei genau 200 kg und genau 1,50 m ist keine der beiden Grenzen überschritten; daraus folgt trotzdem keine Freigabe zum manuellen Transport. Risiken, Gerät und Arbeitsverfahren bleiben zu beurteilen.
Transportvorbereitung und Reifenmontage getrennt festhalten
Das Vorbereitungsblatt nennt Objektidentität, Masse, Durchmesser, Zustand, Transportweg, Gerät, Lastaufnahmemittel und Nachweis der Haltefunktion. Beschädigte Reifen und mittengeteilte Felgen brauchen eigene Verfahren nach 5.7.1 beziehungsweise 5.7.3; das Transportblatt erteilt keine Demontage- oder Befüllfreigabe. Die zuständigen Beschäftigten übernehmen erst mit passender Betriebsanweisung und geeigneter Einrichtung.
Schritt für Schritt
Masse und Außendurchmesser mit Quelle erfassen
Passende Einrichtung und Lastaufnahmemittel bestimmen
Sichere Haltefunktion über den Transportweg nachweisen
Zustand und gesonderte Montage-/Demontageverfahren klären
Datenstand dieser Einordnung: 8. Oktober 2026. Die bezeichneten Originale und Datenstände gelten jeweils für den konkreten Dokumentfall. Die eigenen Rechen- und Lesebeispiele bestätigen keine andere Teilekombination oder Fahrzeug-/Maschinenfreigabe.