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Österreich: Winterreifen, Ketten und Spikes zuordnen

Für Pkw und Lkw bis 3,5 t gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April beim Fahren auf winterlicher Fahrbahn. Schwere Lkw und Busse haben andere Regeln; Kettenmitnahme und Spikes sind eigene Prüfungen.

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Illustratives Fahrzeugmotiv auf einer verschneiten Bergstraße, ohne tatsächliche Modellzuordnung
Illustrationsmotiv · keine Modell- oder Produktzuordnung

Mit dem richtigen Fahrzeugfall beginnen

Lies Fahrzeugart und höchstzulässiges Gesamtgewicht aus den Papieren. Beim Pkw und Lkw bis 3,5 t verlangt die österreichische Regel im genannten Zeitraum bei Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern. Als Alternative sind Ketten an mindestens zwei Antriebsrädern nur bei zusammenhängender oder kaum unterbrochener Schnee-/Eisschicht vorgesehen. Plane deshalb nicht, auf nur stellenweise verschneiter Strecke Sommerreifen durch mitgenommene Ketten zu ersetzen.

Schwere Lkw und Busse unterscheiden

Lkw über 3,5 t brauchen vom 1. November bis 15. April Winterreifen mindestens auf einer Antriebsachse, Busse vom 1. November bis 15. März. Diese Pflichten gelten unabhängig vom Fahrbahnzustand. Geeignete Ketten für mindestens zwei Antriebsräder sind bei beiden Gruppen grundsätzlich vom 1. November bis 15. April mitzuführen. Beispiel: Bei einem Reisebus am 21. März ist die saisonale Bus-Winterreifenfrist abgelaufen; die Kettenmitnahmefrist läuft weiter. Streckenbezogene Vorgaben bleiben zusätzlich zu prüfen.

Weitere Spalten siehst du, wenn du die Tabelle seitlich verschiebst. Mit der Tastatur: Tabelle fokussieren und Pfeiltasten verwenden.

Amtliche Grundmatrix: Österreich, Stand 12. Januar 2026
FahrzeugWinterreifenzeitWann / an welchen RädernKettenmitnahme
Pkw / Lkw bis 3,5 t 1. November–15. April Beim Fahren auf winterlicher Fahrbahn; alle Räder Keine allgemeine Pflicht aus der schweren-Fahrzeuge-Regel; Streckenvorgaben prüfen
Microcar mit geschlossener Kabine 1. November–15. April Winterpflicht auch auf diesen Fahrzeugfall ausgedehnt Eigene Rad-/Kettenzuordnung prüfen
Lkw über 3,5 t / davon abgeleitete Kfz 1. November–15. April Unabhängig von Schnee; mindestens eine Antriebsachse 1. November–15. April; mindestens zwei Antriebsräder
Bus / davon abgeleitete Kfz 1. November–15. März Unabhängig von Schnee; mindestens eine Antriebsachse 1. November–15. April; eigene Ausnahmen
Spikes / Gespann Nicht Juni–September Kraftwagen bis 3.500 kg; betroffene Räder vollständig Spikes ersetzen keine zusätzliche streckenbezogene Prüfung

Kennzeichnung und Profil gemeinsam lesen

Das österreichische Behördenportal nennt M+S, M. S., M&S oder das Schneeflockenzeichen als Winterkennzeichnung. Auch ein Ganzjahresreifen braucht die entsprechende Kennzeichnung. Für Pkw und Lkw bis 3,5 t nennt es mindestens 4 mm bei Radial- beziehungsweise 5 mm bei Diagonal-Winterreifen; für schwere Lkw 5 beziehungsweise 6 mm. Prüfe Bauart und tatsächliches Profil. Die deutsche Winterdefinition wird nicht unverändert in diese österreichische Regel hineingelesen.

Ausnahmen gezielt prüfen

Die amtliche Übersicht nennt für schwere Fahrzeuge bestimmte Einsatz- und Bauartausnahmen, darunter öffentliche Sicherheits-/Heeres-/Feuerwehrfahrzeuge, soweit Winterreifen nicht möglich oder zweckmäßig sind, Spezialreifen, bestimmungsgemäß schneefrei eingesetzte Fahrzeuge sowie Probe-/Überstellungsfahrten. Bei der Kettenmitnahme gibt es eine eigene Ausnahmeliste, unter anderem M2/M3-Linienbusse und bestimmte Überstellungen auf schneefreier Straße. Eine Ausnahme aus einer Liste darf nicht in die andere übertragen werden; nutze für den Sonderfall die verlinkte amtliche Regel.

Spikes: Zeit und Gesamtfahrzeug prüfen

Spikes sind in Juni, Juli, August und September verboten. Sie dürfen an Kraftwagen bis 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden und müssen an allen Rädern sitzen, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen. Das Behördenportal verlangt einen sichtbar genormten Heckaufkleber, feste Stifte mit höchstens 2,0 mm Überstand und nennt 100 km/h auf Autobahnen sowie 80 km/h auf Freilandstraßen. Niedrigere streckenbezogene Grenzen gelten weiterhin. Motorräder dürfen keine Spikereifen verwenden.

Beim Gespann die Achslast nicht durch Gesamtmasse ersetzen

Hat das Zugfahrzeug Spikes, benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikes. Entscheidend ist hier die Achshöchstlast, nicht eine ähnlich klingende Anhänger-Gesamtmasse. Lesebeispiel: Ein Anhänger mit 2.000 kg Gesamtmasse und zwei Achsen mit je 1.200 kg Achshöchstlast wird nicht allein wegen der 2.000 kg aus dieser Prüfung ausgeschlossen. Die vollständigen Fahrzeugdaten und die Spike-Bereifung aller betroffenen Räder sind zu prüfen; das Beispiel erteilt keine individuelle Zulassung.

Vor der Abfahrt eine klare Entscheidung treffen

Prüfe zuerst, welcher Tabellenfall zutrifft, dann Kennzeichnung, Profil, Achsen und passende Ketten. Lies die Vorschriften für Hinweg, Ziel und Transitländer getrennt: Österreichische Spikesregeln erlauben nicht automatisch deren Nutzung auf der ganzen Anreise. Bewahre Unterlagen zur Fahrzeugklasse und zur zugelassenen Rad-/Kettenkombination auf. Sind notwendige Daten offen, kläre sie vor der Fahrt beim zuständigen Fahrzeug-/Fachbetrieb oder der zuständigen Stelle.

Schritt für Schritt

  1. Fahrzeugart und höchstzulässige Masse lesen
  2. Winterreifenzeit und Fahrbahnfall bestimmen
  3. Kennzeichnung, Profil und betroffene Achsen prüfen
  4. Ketten und gegebenenfalls Spikes am ganzen Gespann klären
  5. Transitvorschriften vor der Abfahrt prüfen

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Quellen und Einordnung

Datenstand dieser Einordnung: 8. Oktober 2026. Die verlinkten österreichischen Behördenseiten erklären die bezeichneten Fahrzeugklassen, Fristen und Ausnahmen. Streckenvorgaben und die tatsächliche Rad-/Reifenkombination werden gesondert geprüft. Die deutsche Winterdefinition wird nicht übertragen.

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